03.09.2020 08:28

Unsere "Kleine Anfrage" im Bundestag - Antwort der Regierung

H I E R  D I E   A N T W O R T   D E R   R E G I E R U N G   v o m   3 . 8 . 2 0 2 0 ,
genauer gesagt ist es die Antwort des Bundesministeriums für Verteidigung,
hier als pdf-Datei zum Herunterladen, Lesen und Sich-Wundern.


H I E R   U N S E R E   F R A G E N  v o m   1 4 . 7 . 2 0 2 0 :
Deutscher Bundestag, Drucksache Nummer 19/21067, 19. Wahlperiode 14.07.2020. Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Pflüger, Christine Buchholz, Dr. Alexander S. Neu und der Fraktion DIE LINKE. Militärseelsorge bei der Bundeswehr. Quelle: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/210/1921067.pdf

Militär und Kirchen sind in der Bundesrepublik Deutschland traditionell verzahnt. Bald nach der Errichtung der Bundeswehr im Jahr 1955 wurde 1957 zwischen der Bundesregierung und der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ein Militärseelsorgevertrag geschlossen. Auch die im Reichskonkordat verankerte katholische Militärseelsorge nahm ihre Arbeit wieder auf.

Dieser Rahmen stellt nach Ansicht der Fragesteller bis heute ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen Kirche und Bundeswehr her. Pfarrer werden als Militärseelsorger innerhalb der Bundeswehr „Beamte auf Zeit“. Das heißt, sie werden von der Bundesregierung berufen. Sämtliche Gehälter und sonstigen Kosten der Militärseelsorge werden durch den Staat getragen. Das evangelische Kirchenamt der Bundeswehr wird dem Bundesministerium der Verteidigung zugeordnet. Der Militärbischof wird von der Kirche in Absprache mit der Bundesregierung ernannt.

Die geistliche Dienstaufsicht liegt bei den Kirchen. Die Pfarrer haben die Soldatinnen und Soldaten und ihre Einsätze seelsorgerlich zu begleiten. Daneben sollen sie durch den „lebenskundlichen Unterricht“ die „Innere Führung“ der Bundeswehr stärken (https://www.imi-online.de/2018/05/14/mit-kirchlichem-segen-in-den-krieg/).

Mit dem Beitritt der fünf neuen Bundesländer an die Bundesrepublik Deutsch-land kam es zu einer Debatte um den Militärseelsorgevertrag, denn die ostdeutschen Kirchen weigerten sich wegen der Staatsnähe der Militärseelsorge, diesen so zu übernehmen. Die Seelsorgerinnen und Seelsorger sollten frei sein, ihren friedensethischen Auftrag zu erfüllen. Die ostdeutschen Kirchen forderten entsprechende grundlegende Änderungen für die Seelsorge der Soldaten und Soldatinnen. Die ostdeutschen Kirchen konnten sich jedoch nicht durchsetzen, weshalb es lediglich zu einer Übergangslösung kam, die vorsah, dass die evangelischen Seelsorgerinnen und Seelsorger im kirchlichen Dienstverhältnis ver-blieben. Seit Ablauf dieser Übergangslösung sind diese jedoch ebenfalls in einem staatlichen Dienstverhältnis (https://www.ibka.org/de/infos/militaer.html).

Durch den Umbau der Bundeswehr zu einer Freiwilligenarmee und mit der Zunahme der Auslandseinsätze hat sich das Aufgabengebiet der Militärseelsorge verändert. Religionspolitisch wurde sie erweitert durch den Ausbau einer jüdischen Militärseelsorge. Es steht jedoch immer noch aus, dass auch muslimische Angehörige der Bundeswehr ihr Recht auf Religionsfreiheit durch muslimische Seelsorge für Soldatinnen und Soldaten wahrnehmen können.

Um das Recht auf Religionsfreiheit auch für Angehörige der Bundeswehr sicherzustellen, ist es nach Auffassung der Fragesteller notwendig, eine vom Militär unabhängige Soldatenseelsorge einzurichten, die nicht finanziell vom Staat getragen und auch nicht in die militärischen Strukturen eingebettet sein darf.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Aufgaben hat das Katholische Militärbischofsamt (KMBA) nach Kenntnis der Bundesregierung?

2. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung beim KMBA insgesamt beschäftigt?

a) Wie viele dieser Personen sind staatlich finanziert?

b) Wie viele dieser Personen sind Soldatinnen bzw. Soldaten?

Über welche Dienstgrade verfügen diese Personen (bitte aufschlüsseln)?

c) Wie gliedert sich das beim KMBA beschäftigte Personal auf die Besoldungsgruppen der Beamten bzw. die Tarifgruppen der Angestellten auf (bitte aufschlüsseln)?

d) Wie viele dieser Personen sind Beamte auf Lebenszeit, wie viele sind Beamte auf Zeit, wie viele sind Beamte auf Probe, wie viele sind Angestellte und wie viele sind in einem anderen Beschäftigungsverhältnis beschäftigt (bitte aufschlüsseln)?

e) Wie viele zivile und wie viele militärische Beschäftigte sind dort nach Kenntnis der Bundesregierung beschäftigt (bitte aufschlüsseln)?

f) Wie hoch ist die Zahl der staatlich refinanzierten Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten bzw. Seelsorgerinnen und Seelsorger im KMBA aus den Diözesen im Rahmen eines Gestellungsvertrages?

g) Wie viele staatlich finanzierte bzw. über Gestellungsverträge refinanzierte Theologinnen und Theologen bzw. Priester arbeiten im KMBA?

h) Welche weiteren Berufsgruppen (z. B. Juristinnen oder Juristen, Verwaltungsfachpersonal, Informatikerinnen und Informatiker, Pfarrhelferinnen und Pfarrhelfer, Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer, Schreibkräfte etc.) arbeiten darüber hinaus im KMBA?

Wie groß ist die jeweilige Personalstärke bei den einzelnen Berufsgruppen im KMBA (bitte aufschlüsseln)?

i) Wie viele staatlich finanzierte Pfarrhelferinnen bzw. Pfarrhelfer und Kraftfahrerinnen bzw. Kraftfahrer arbeiten bei den katholischen Militärpfarrämtern an den Bundeswehrstandorten?

3. Welche Hierarchien oder Befehlsstrukturen gibt es im KMBA?

Wie ist das KMBA in die Befehlsstrukturen der Bundeswehr eingebunden?

4. Wie ist das KMBA intern gegliedert, und wie sind die Aufgaben verteilt?

5. Welche internen Arbeitsgruppen gibt es innerhalb des KMBA?

6. Mit welchen anderen Kirchen, Behörden oder Institutionen arbeitet das KMBA zusammen?

Zu welchen Themen und in welchen Bereichen findet diese Zusammenarbeit statt?

7. Über welches jährliche Budget verfügt das KMBA insgesamt, wie wird dieses verwendet, und aus welchen Haushaltstiteln wird dieses finanziert (bitte aufschlüsseln)?

8. Inwiefern und in wie vielen Fällen setzte sich das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) seit 2010 in der Beratung mit dem Militärbischof gegen die Ernennung eines bestimmten Militärgeistlichen ein? Falls es dazu kam, aus welchem Grund?

9. Wie ist die mittlere Verwaltungsebene der katholischen Militärdekanate zwischen den katholischen Militärpfarrämtern und dem KMBA personell gegliedert?

a) Wie hoch ist die Gesamtzahl der Beschäftigten in den katholischen Militärdekanaten, die in einem staatlichen Beschäftigungsverhältnis (Beamte auf Lebenszeit, Beamte auf Zeit, Beamte auf Probe; Angestellte; ggf. auch Soldatinnen und Soldaten, sonstige Beschäftigungsverhältnisse) stehen (bitte aufschlüsseln)?

b) Wie hoch ist die Anzahl der staatlich refinanzierten Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten bzw. Seelsorgerinnen und Seelsorger einer Diözese im Rahmen eines Gestellungsvertrages in den katholischen Militärdekanaten?

c) Wie viele staatlich finanzierte bzw. über Gestellungsverträge refinanzierte Theologinnen und Theologen bzw. Priester arbeiten in den katholischen Militärdekanaten?

d) Wie viele Angehörige weiterer Berufsgruppen (z. B. Juristinnen und Juristen, Verwaltungsfachpersonal, Informatikerinnen und Informatiker, Pfarrhelferinnen und Pfarrhelfer, Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer, Schreibkräfte etc.) arbeiten darüber hinaus in den katholischen Militärdekanaten (bitte aufschlüsseln)?

e) Wie gliedert sich das in den katholischen Militärdekanaten beschäftigte Personal auf die Besoldungsgruppen der Beamten bzw. die Tarifgruppen der Angestellten auf (bitte aufschlüsseln)?

10. Wie viele staatlich finanzierte katholische Militärgeistliche bzw. staatlich refinanzierte Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten arbeiten aktuell für die Bundeswehr (bitte nach Besoldungsgruppen aufschlüsseln)?

11. Wie viele staatlich finanzierte Pfarrhelferinnen bzw. Pfarrhelfer und Kraftfahrerinnen bzw. Kraftfahrer arbeiten bei den katholischen Militärpfarrämtern an den Bundeswehrstandorten?

12. Wie viele Stellen für katholische Militärseelsorgerinnen und Militärseelsorger sind aktuell unbesetzt?

13. Wie viele katholische Soldatinnen und Soldaten dienen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in der Bundeswehr?

14. Welche Aufgaben hat das Evangelische Kirchenamt für die Bundeswehr (EKA) nach Kenntnis der Bundesregierung?

15. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung beim EKA insgesamt beschäftigt?

a) Wie viele dieser Personen sind staatlich finanziert?

b) Wie viele dieser Personen sind Soldatinnen bzw. Soldaten?

Über welche Dienstgrade verfügen diese Personen (bitte aufschlüsseln)?

c) Wie gliedert sich das beim EKA beschäftigte Personal auf die Besoldungsgruppen der Beamten bzw. die Tarifgruppen der Angestellten auf (bitte aufschlüsseln)?

d) Wie viele dieser Personen sind Beamte auf Lebenszeit, wie viele sind Beamte auf Zeit, wie viele sind Beamte auf Probe, wie viele sind Angestellte, und wie viele sind in einem anderen Beschäftigungsverhältnis beschäftigt (bitte aufschlüsseln)?

e) Wie viele zivile und wie viele militärische Beschäftigte sind dort nach Kenntnis der Bundesregierung beschäftigt (bitte aufschlüsseln)?

f) Wie viele staatlich finanzierte bzw. über Gestellungsverträge refinanzierte Theologinnen und Theologen arbeiten im EKA?

g) Welche weiteren Berufsgruppen (z. B. Juristinnen oder Juristen, Verwaltungsfachpersonal, Informatikerinnen und Informatiker, Pfarrhelferinnen und Pfarrhelfer, Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer, Schreibkräfte etc.) arbeiten darüber hinaus im EKA?

Wie groß ist die jeweilige Personalstärke bei den einzelnen Berufsgruppen im EKA (bitte aufschlüsseln)?

h) Wie viele staatlich finanzierte Pfarrhelferinnen bzw. Pfarrhelfer und Kraftfahrerinnen bzw. Kraftfahrer arbeiten bei den evangelischen Militärpfarrämtern an den Bundeswehrstandorten?

16. Welche Hierarchien oder Befehlsstrukturen gibt es im EKA? Wie ist das EKA in die Befehlsstrukturen der Bundeswehr eingebunden?

17. Wie ist das EKA intern gegliedert, und wie sind die Aufgaben verteilt?

18. Welche internen Arbeitsgruppen gibt es innerhalb des EKA?

19. Mit welchen anderen Kirchen, Behörden oder Institutionen arbeitet das EKA zusammen?

Zu welchen Themen und in welchen Bereichen findet diese Zusammenarbeit statt?

20. Über welches jährliche Budget verfügt das EKA insgesamt, wie wird dieses verwendet, und aus welchen Haushaltstiteln wird dieses finanziert (bitte aufschlüsseln)?

21. Inwiefern hat die Bundesregierung jemals von ihrem im Militärseelsorgevertrag von 1957 verankerten Recht gebraucht gemacht, schwerwiegende Einwendungen gegen einen für das Amt des Militärbischofs vorgesehenen Geistlichen zu erheben? Falls es dazu kam, aus welchem Grund?

22. Wie ist die mittlere Verwaltungsebene der evangelischen Militärdekanate zwischen den evangelischen Militärpfarrämtern und dem EKA personell gegliedert?

a) Wie hoch ist die Gesamtzahl der Beschäftigten in den evangelischen Militärdekanaten, die in einem staatlichen Beschäftigungsverhältnis (Beamte auf Lebenszeit, Beamte auf Zeit, Beamte auf Probe; Angestellte; ggf. auch Soldatinnen und Soldaten, sonstige Beschäftigungsverhältnisse) stehen (bitte aufschlüsseln)?

b) Wie hoch ist die Anzahl der staatlich refinanzierten Theologinnen und Theologen bzw. Seelsorgerinnen und Seelsorger im Rahmen eines Gestellungsvertrages in den evangelischen Militärdekanaten?

c) Wie viele staatlich finanzierte bzw. über Gestellungsverträge refinanzierte Theologinnen und Theologen arbeiten in den evangelischen Militärdekanaten?

d) Wie viele Angehörige weiterer Berufsgruppen (z. B. Juristinnen und Juristen, Verwaltungsfachpersonal, Informatikerinnen und Informatiker, Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer, Schreibkräfte etc.) arbeiten darüber hinaus in den evangelischen Militärdekanaten (bitte aufschlüsseln)?

e) Wie gliedert sich das in den evangelischen Militärdekanaten beschäftigte Personal auf die Besoldungsgruppen der Beamten bzw. die Tarifgruppen der Angestellten auf (bitte aufschlüsseln)?

23. Wie viele staatlich finanzierte evangelische Militärgeistliche bzw. staatlich refinanzierte Seelsorgerinnen und Seelsorger einschließlich Pfarrerinnen und Pfarrer im Nebenamt arbeiten aktuell für die Bundeswehr (bitte nach Besoldungsgruppen aufschlüsseln)?

24. Wie viele staatlich finanzierte Pfarrhelferinnen bzw. Pfarrhelfer und Kraftfahrerinnen bzw. Kraftfahrer arbeiten bei den evangelischen Militärpfarrämtern an den Bundeswehrstandorten?

25. Wie viele Stellen für evangelische Militärseelsorgerinnen und Militärseelsorger sind aktuell unbesetzt?

26. Wie viele evangelische Soldatinnen und Soldaten dienen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in der Bundeswehr?

27. Warum wurde 2014 erstmals ein hauptamtlicher Militärbischof ernannt?

a) Wie hoch sind die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten gegenüber der bisherigen nebenamtlichen Tätigkeit eines Militärbischofs?

b) Wie hoch ist die Dienstaufwandsentschädigung für einen Hauptamtlichen Militärbischof?

28. Welche konkreten Inhalte werden beim „Lebenskundlichen Unterricht“ (LKU) durch die Militärseelsorgenden vermittelt?

a) Wer legt das Curriculum für den LKU fest?

b) Welche Rolle spielen bei der Erstellung des Curriculums Dienststellen der Militärseelsorge?

c) Wenn der LKU zum Dienstplan gehört und Teil der Inneren Führung ist, warum werden Militärpfarrerinnen und Militärpfarrer mit der Durchführung beauftragt?

d) Wie ist diese Durchführung durch christliche Pfarrerinnen und Pfarrer angesichts der religiösen und weltanschaulichen Pluralisierung zu legitimieren?

e) Wie viele Stunden LKU wurden 2018 durch staatlich finanzierte Militärseelsorgende gehalten, und wie viele davon wurden von katholischen und wie viele von evangelischen Militärseelsorgenden gehalten (bitte aufschlüsseln)?

29. Wie ist jeweils das Vorgehen, wenn der katholische Militärgeneralvikar bzw. der evangelische Militärgeneraldekan aus Sicht ihrer jeweiligen zivilen Kirchenleitungen nicht mehr tragbar ist, z. B. weil das gegenseitige Vertrauen zerstört ist?

Inwiefern können oder müssen sie abberufen werden, auch wenn sie Beamte auf Lebenszeit sind?

30. In wie vielen Fällen kam es seit 2012 nach Kenntnis der Bundesregierung zur Segnung von Waffen, Liegenschaften oder anderen Sachen mit Militärbezug durch Militärseelsorgende (ggf. bitte nach Ort, Zeitpunkt und Anlass der Segnung aufschlüsseln)?

31. Ist der Dreistufenplan von 2012 noch in Kraft, der regelt, wie eine muslimische Militärseelsorge eingerichtet werden soll?

32. Welche Hindernisse sieht die Bundesregierung ihrerseits bei der Einrichtung einer muslimischen Militärseelsorge angesichts dessen, dass muslimische Verbände zur Kooperation bereit wären?

33. Wie gedenkt das BMVg der religiös-weltanschaulichen Pluralisierung Rechnung zu tragen und auch das Recht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit für Konfessionsfreie und Humanisten durch eine humanistische Seelsorge zu gewährleisten?

34. Wie hoch ist das Kirchensteueraufkommen von Angehörigen der Bundeswehr, das für den Handlungsbereich der Militärseelsorge verwendet wird?

a) Wie hoch ist der Prozentsatz, mit dem die Militärseelsorge mit dem Kirchensteueraufkommen finanziert wird?

b) Wie hoch sind die staatlichen Mittel zur Finanzierung der Militärseelsorge?

35. Wie viele Militärseelsorgende befinden sich momentan im Auslandseinsatz?

a) In welchen Einsatzgebieten befinden sich diese jeweils (bitte aufschlüsseln)?

b) Inwiefern sind die Militärseelsorgenden im Auslandseinsatz einem Bundeswehrstandort in Deutschland zugeordnet?

c) Wie viele der Militärseelsorgenden im Auslandseinsatz sind dem EKA, und wie viele dem KMBA zugeordnet?

d) Wie fügen sich die Militärseelsorgenden im Auslandseinsatz in die jeweiligen Befehlsketten ein?

e) Welche konkrete Funktion und welche konkreten Aufgaben haben die Militärseelsorgenden im Auslandseinsatz, und wie unterscheidet sich dies ggf. von der Funktion der Militärseelsorgenden, die sich nicht im Auslandseinsatz befinden?

f) Welche zusätzlichen Aufgaben sind der Militärseelsorge durch die Auslandseinsätze entstanden?

36. Wie hat sich aus Sicht der Bundesregierung die Konzeption der Militärseelsorge durch den Umbau der Bundeswehr zu einer Freiwilligenarmee geändert?

37. Wie geht die Bundesregierung damit um, dass Militärpfarrer in die Befehlskette und die Diensthierarchie der Bundeswehr eingebunden sind?

Berlin, den 7. Juli 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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Quelle: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/210/1921067.pdf

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