Militär bekommt bei Trauerfeiern Hausrecht in der Kirche

Dieses Thema wurde aufgegriffen von: Hannoverische Allgemeine Zeitung Frankfurter Rundschau TAZ, die Tageszeitung Schaumburger Nachrichten "Der Freitag" Friedensbüro Hannover BW-Monitoring  Radio ffn

Es geht um folgende drei Schreiben, siehe Anhang:

(a.) das Schreiben der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannover (Landeskirchenamt, Mitteilung G16/2013, vom 16.05.2013, Guntau/deVrees) mit dem Titel „Information für Kirchengemeinden bei zentralen Trauerfeiern für gefallene Soldatinnen und Soldaten“ [Guntau]

(b.) das Schreiben des Evangelischen Militärbischofs Dr. Martin Dutzmann (ohne Datum, ohne Ort, ohne Angabe des Empfängerkreises) mit dem Titel „Informationen für Kirchengemeinden im Fall einer zentralen Trauerfeier für gefallene Soldatinnen oder Soldaten der Bundeswehr“ [Dutzmann]

(c.) das Formular „Übertragung des Hausrechtes“, [Formular]

 

I. Information, Empfehlung oder Anweisung?

Unklar ist, ob es sich um eine „Handreichung“ (Dutzmann S.1), um eine „Informationen“ (Dutzmann S.1), um eine Empfehlung oder um eine Anweisung handelt.

Jedenfalls steht nirgends ein Satz wie etwa dieser: Der Kirchengemeinderat der betreffenden Gemeinde möge darüber beraten und darüber abstimmen, ob er der Bundeswehr das Hausrecht für die Trauerfeier überlassen will oder nicht. Sondern die Formulierung ist deutlich: „Diese Regelungen sind mit der Theologischen Abteilung im Landeskirchenamt abgestimmt“ (Guntau, S.1).

Das bedeutet: Die Kirchenleitung teilt den PfarrerInnen und KirchengemeinderätInnen mit, dass sie der Bundeswehr bitte ihre Kirche für Trauerfeiern überlassen soll. Und dass die Bundeswehr auch den Ablauf der Trauerfeier koordinieren und bestimmen soll. Der zuständige Ortspfarrer weiß also, was von ihm verlangt wird. Die Kirchengemeinderäte wissen es auch.

II. Das Hausrecht in einer Kirche soll an das Militär abgegeben werden

Bei Trauerfeiern für gefallene Soldaten soll die Bundeswehr, genauer gesagt eine Feldjägereinheit, das Hausrecht in einer Kirche übernehmen. Sie errichten in der Nähe der Kirche eine „Lagezelle“.

Es gibt ein hierfür vorbereitetes Formular (siehe Anhang „Formular“). Der oder die Vorsitzende der Kirchengemeinde soll diese Vereinbarung unterschreiben.

Das Hausrecht für kirchliche Gebäude liegt aber auf jeden Fall beim Kirchengemeinderat. Warum sollte die Kirche das Heft aus der Hand geben, nur weil ein Verstorbener bei der Bundeswehr gearbeitet hat, und weil er bei dieser Arbeit ums Leben gekommen ist? Auch bei Trauerfeiern für gefallene Soldaten soll es keine Sonderregeln geben. Das Hausrecht sollte weiterhin bei der Kirchengemeinde bleiben.

III. Die Bundeswehr ist zuständig für den Ablauf des Gottesdienstes

Dutzmann, S.2: „Bei der Durchführung einer öffentlichen Trauerfeier kümmern sich die Protokollabteilung des Bundesverteidigungsministeriums und die diesen nachgeordneten Dienststellen um den Kontakt mit den Angehörigen. Sie koordinieren die Absprachen über liturgische Abläufe, Küster- und kirchenmusikalische sowie Hintergrunddienste...“

Seit wann bestimmt die Bundeswehr den Ablauf eines Gottesdienstes? Seit wann bestimmt die Bundeswehr über die Musik in einem Gottesdienst? Seit wann bestimmt die Bundeswehr, wer an einem Gottesdienst teilnehmen darf und wer ggf. hinausgeworfen wird?

Das Recht, den Ablauf eines Gottesdienstes zu bestimmen, liegt beim Kirchengemeinderat und beim Pfarrer. Das Kanzelrecht liegt beim Ortspfarrer, oder in Ausnahmen beim zuständigen Dekan, Prälat oder Bischof.

Warum sollten der Ortspfarrer (bzw. der für diese Kirche zuständige Dekan, Prälat oder Bischof) das Heft aus der Hand geben, nur weil ein Verstorbener bei der Bundeswehr gearbeitet hat, und weil er bei dieser Arbeit ums Leben gekommen ist?

IV. Wer darf teilnehmen?

Dutzmann S.2: „Zentrale Trauerfeiern sind öffentlich. Anteilnahme und Teilnahme der Kirchengemeindeglieder an der Trauerfeier sind erwünscht.“

Unsere Fragen: Wenn die Feldjäger und die Protokollbeamten der Bundeswehr den Ablauf und die Sitzordnung festlegen, ist es dann noch ein öffentlicher Gottesdienst?

Darf ein treues Gemeindeglied teilnehmen, auf dessen T-Shirt in großen Buchstaben "Bundeswehr abschaffen" steht?

Was ist, wenn der Ortspfarrer in seiner eigenen Kirche ein Gebet für die zivilen Opfer deutscher Kriegseinsätze sprechen möchte?

Die Beobachtung eines Friedensaktivisten aus Hannover: Bei einer zentralen Trauerfeier wurde das Kirchengebäude vollständig durch Soldaten in Uniform eingenommen, abgeriegelt und kontrolliert.

Ein Soldat, der vor einer Trauerfeier den Auftrag hatte, die Platzkarten in einer Kirche zu verteilen hat uns erzählt: Da bekommen nur Prominente einen Platz. Die Gemeindehelferin "Liese Müller" hatte keine Chance, einen Platz zu bekommen.

V. Kirchliche und militärische Trauerfeier trennen?

Auf einem hochkarätigen theologischen Studientag mit dem Titel "Säkular oder sakral? Militär und Kirche zwischen religiöser Sinnstiftung und politischer Vereinnahmung" (Mainz, 24.–25. Januar 2012, Konferenz für Friedensarbeit im Raum der EKD) wurde die Empfehlung ausgesprochen, dass es zwei Trauerfeiern geben soll. Der Friedensbeauftragte der EKD Renke Brahms stellte die Frage, „ob Trauerfeier und Staatsakt tatsächlich in eine gemeinsame Veranstaltung in eine Kirche gehören... Ist es nicht vielleicht richtig, kirchliche Trauerfeier und Staatsakt zu trennen? … Eine bewaffnete Eskorte gehört nicht in eine Kirche ... Fahne und Helm sollten höchstens erst nach der kirchlichen Trauerfeier auf den Sarg gelegt werden.“ (S.7) Diese Fragen werden in den o.g. Schreiben völlig ignoriert. Es wird so getan, als gäbe es diese innerkirchliche Diskussion nicht.

Zwar steht in dem Schreiben des Militärbischofs (Dutzmann, S.2): „Eine zentrale Trauerfeier besteht im Grundsatz aus zwei Teilen: einem kirchlichen und einem staatlichen Teil.“ Aber die Praxis ist anders: der Zuschauer nimmt eine „zentrale Trauerfeier“ es als einheitlich wahr. Es ist derselbe Ort, es sind dieselben Beteiligten, es ist derselbe zeitliche Rahmen.

Nebenbei: Diese von der Militärseelsorge bevorzugten zentralen Trauerfeiern sind für mediale Interessen besser geeignet als die von den Friedensbeauftragten vorgeschlagenen getrennten Trauerfeiern. Auf Deutsch gesagt: Die Militärpfarrer haben bei zentralen Trauerfeiern höhere Chancen, ins Fernsehen zu kommen.

VI. Der Gottesdienst ist auf jeden Fall ökumenisch

„Der kirchliche Teil der Trauerfeier wird grundsätzlich ökumenisch verantwortet, auch weil die Soldaten und Soldatinnen der betroffenen Bundeswehreinheit verschiedenen Konfessionen angehören werden.“ (Dutzmann, S.2)

Das klingt zunächst gut. Aber normalerweise richtet sich die Art der Trauerfeier nach der Konfession (oder Weltanschauung) des Verstorbenen, oder höchstens nach der Konfession (oder Weltanschauung) der Angehörigen. Warum sollte dies bei gefallenen Soldaten anders sein? Seit wann richtet sich die Art der Trauerfeier nach der Konfession der Trauergäste.

VII. Offene Fragen, Ausblick

Unklar ist im Moment (04.06.2013, 19 Uhr) noch, in welchen Landeskirchen der EKD (20 Kirchen gehören zur EKD) es solche Verordnungen gibt. In welchen Landeskirchen sind solche Schreiben bei den Kirchengemeinden angekommen? Wir sind gerade noch daran, dies zu recherchieren. Es wird vermutet, dass die Bundeswehr – unter Vermittlung der Militärseelsorge – mit jeder der 20 Mitgliedskirchen der EKD einzeln sprechen wird. Dann werden ähnliche Verordnungen in einer Landeskirche nach der anderen in Kraft treten. Vermutlich ohne dass man vorher die Zustimmung der Synoden oder Kirchengemeinden einholt.


Aus dem Bischofsbericht 2013

Zitat aus dem Bericht des Militärbischofs vor der Synode der EKD im November 2013:

"Zentrale öffentliche Trauerfeiern: Die katholische und die evangelische Militärseelsorge verantworten gemeinsam mit der Bundeswehr die zentralen öffentlichen Trauerfeiern für gefallene Soldatinnen und Soldaten. Im Auftrag der Kirchenkonferenz und unter Federführung des EKD-Zentrums für Qualitätsentwicklung im Gottesdienst (Hildesheim) analysierte und bewertete eine Arbeitsgruppe unter theologischen und dramaturgischen Gesichtspunkten die Trauerfeier von 2010 in Detmold. Im Dezember 2012 diskutierte die Kirchenkonferenz die Ergebnisse und bat die Landeskirchen, ihre Gemeinden zu ermutigen, für die Ausrichtung von Trauerfeiern zur Verfügung zu stehen. In diesem Zusammenhang habe ich eine Handreichung für Kirchengemeinden erarbeiten lassen, die über die Durchführung von zentralen Trauerfeiern informiert. In einer Landeskirche löste diese Handreichung Unruhe aus, weil die Information, dass die Bundeswehr in der Regel um die Übertragung des Hausrechts bittet, als Verfügung missverstanden und inhaltlich kritisch betrachtet wurde. Ich habe diese Kritik zum Anlass genommen, das Bundesministerium der Verteidigung noch einmal um eine präzise Auskunft darüber zu bitten, ob und gegebenenfalls in welchen Umfängen es notwendig erscheint, dass rechtliche Befugnisse an die Bundeswehr übertragen werden. Zugleich habe ich das Kirchenrechtliche Institut der EKD in Göttingen um eine Begutachtung aus seiner Sicht gebeten."